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Weniger Elektroschrott, weniger Papier.

Konkret heißt das: Vono braucht kein eigenes Kassenterminal und keinen Bondrucker. Die Kassa läuft auf dem Smartphone, das du ohnehin in der Tasche hast, und der Beleg geht als QR-Code, E-Mail oder PDF an deine Kundschaft. Verglichen mit einem klassischen Kassenplatz aus Touchscreen-Kasse, Bondrucker und Zahlungsterminal fällt damit Hardware weg, die sonst angeschafft, nach einigen Jahren getauscht und am Ende entsorgt wird.

Auf dieser Seite steht, was das im Einzelnen bedeutet — und was es nicht bedeutet. Zu jeder Zahl findest du die Quelle und, wo wir selbst rechnen, den Rechenweg.

Der Unterschied

Ein Gerät statt eines Gerätestapels.

Ein Gerät statt fünf

Ein klassischer Kassenplatz besteht aus Touchscreen-Kasse, Bondrucker, Kundendisplay, Zahlungsterminal und Scanner — nach Herstellerangaben rund 7,3 bis 9,9 Kilogramm Hardware. Bei Vono ist es eine App auf einem Smartphone, das du schon besitzt.

Was nicht angeschafft wird, wird nicht ersetzt

Kassensysteme werden nach sechs bis sieben Jahren getauscht — darin sind sich Finanzministerium, Abschreibungstabelle und Branchenerhebung einig. Was du nie kaufst, musst du auch nie tauschen und nie entsorgen.

Kein Thermopapier im Alltag

Der Beleg entsteht digital. Ein Bondrucker ist optional: Für die seltenen Fälle, in denen Papier verlangt wird, genügt auch der normale Drucker, der in deinem Betrieb schon steht.

Beleg als QR-Code oder E-Mail

Deine Kundschaft scannt den Code am Display oder bekommt den Beleg per E-Mail, als PDF oder als Link — je nachdem, was ihr lieber ist.

Papier ist nicht vorgeschrieben

§ 132a BAO stellt den elektronischen Beleg dem Papierbeleg gleich. Wer trotzdem Papier verlangt, bekommt es weiterhin.

Zweite Kassa ohne zweites Gerät

Jedes weitere Smartphone im Betrieb wird zur Kassa. Für einen zweiten Standort oder die Aushilfe am Wochenende braucht es kein zweites Terminal.

Im Alltag

So läuft ein Verkauf ohne Papier.

01

Kassieren

Artikel antippen, Betrag steht. Bargeld erfassen oder die Karte per Tap-to-Pay direkt ans Handy halten.

02

Beleg ausgeben

Die Kundschaft scannt den QR-Code am Display, oder du schickst den Beleg per E-Mail, WhatsApp oder als Link.

03

Papier auf Verlangen

Wer einen gedruckten Beleg möchte, bekommt ihn. Dafür genügt der Drucker, den du schon hast — oder du kaufst optional einen Bondrucker und koppelst ihn mit Vono.

04

Tagesabschluss

Der Abschluss läuft in der App und liegt in der Vono-Verwaltung (Web). Kein Papierstreifen, der in einem Ordner landet.

Beim Bezahlen steckt die Umweltwirkung im Gerät, nicht im Strom

Die schwedische Zentralbank hat 2024 eine Ökobilanz aller Zahlungsarten in Schweden veröffentlicht. Für Kartenzahlungen kommt sie auf 3.242 Tonnen CO₂-Äquivalent im Jahr 2021. Davon entfallen 2.530 Tonnen auf die Zahlungsterminals — also rund 78 Prozent. Auf die Plastikkarten entfallen 668 Tonnen, auf die Rechenzentren 44 Tonnen.

Noch deutlicher wird es beim Betriebsstrom: Von den 2.530 Tonnen der Terminals stammen nur 28 Tonnen aus dem Stromverbrauch im Betrieb. Rund 99 Prozent der Wirkung stecken also in der Herstellung des Geräts selbst. Ein Terminal sparsamer zu betreiben ändert daher wenig — es gar nicht erst anzuschaffen ist der eigentliche Hebel.

Die Studie rechnet drei Verbesserungen durch, jede einzeln gegen den Ausgangswert von 0,85 Gramm CO₂ je Kartenzahlung: Karten aus recyceltem PVC bringen 0,78 Gramm, halb so viele Plastikkarten 0,76 Gramm — und die Lebensdauer der Terminals von fünf auf zehn Jahre zu verdoppeln bringt 0,52 Gramm, also 39 Prozent weniger. Von den geprüften Maßnahmen ist die Hardware mit Abstand die wirksamste.

Zur Einordnung, weil es zur Ehrlichkeit gehört: 0,85 Gramm CO₂ je Kartenzahlung sind absolut gesehen wenig. Die Studie sagt nicht, dass Kartenzahlung schädlich ist. Sie sagt, wo die Wirkung sitzt — im Gerät, nicht im Betrieb und nicht in den Rechenzentren.

Und sie bilanziert nur das Zahlungsterminal. Ein vollständiger Kassenplatz ist mehr als das: Zur Kartenannahme kommen üblicherweise eine Touchscreen-Kasse, ein Bondrucker, ein Kundendisplay und ein Scanner. Für diese Geräte zusammen gibt es keine Ökobilanz — wir haben danach gesucht und keine gefunden. Was sich belegen lässt, sind die Gerätedaten der Hersteller.

Was an einem Kassenplatz wirklich steht

Wenn es keine Ökobilanz gibt, gibt es immerhin Datenblätter. Wir haben die Nettogewichte eines üblichen Kassenplatzes zusammengerechnet:

  • Touchscreen-Kasse, 15 Zoll, mit Standfuß: 4,9 bis 6,7 kg (Elo, HP, AURES, Posiflex, SUNMI)
  • Bondrucker: 1,3 bis 1,7 kg (Epson, Star, BIXOLON)
  • Kundendisplay mit Standfuß: 0,65 bis 0,88 kg (Epson, Elo)
  • Zahlungsterminal für die Karte: 0,32 bis 0,46 kg (Ingenico, Verifone, PAX)
  • Handscanner: rund 0,16 kg (Zebra)

Zusammen sind das rund 7,3 bis 9,9 Kilogramm Hardware für einen Standard-Kassenplatz. Ein größerer Handelsarbeitsplatz mit 22-Zoll-Kasse liegt bei rund 12 Kilogramm. Nicht enthalten sind Netzteile, Kabel, Papierrollen und Halterungen — das reale Gewicht liegt also eher darüber. Ein iPhone 17 wiegt 177 Gramm, und es liegt schon in deiner Tasche.

Die Kassenlade lassen wir bewusst draußen, obwohl sie mit 5,5 bis 7,5 Kilogramm der schwerste Posten wäre. Zwei Gründe: Vono ersetzt sie nicht — wer Bargeld annimmt, braucht weiterhin einen Platz dafür. Und eine Kassenlade ist Blech mit Schloss, also kein Elektroschrott. Sie mitzurechnen würde die Zahl fast verdoppeln und wäre trotzdem falsch.

Was an einem Kassenplatz hängtNettogewichte aus Herstellerdatenblättern, oberes Ende der Spanne
56×so viel wie das Handy
Touchscreen-Kasse, 15 Zoll6,7 kg
Bondrucker1,7 kg
Kundendisplay0,88 kg
Zahlungsterminal0,46 kg
Handscanner0,16 kg
Vono am iPhone0,18 kg
Zusammen 7,3 bis 9,9 kg, ohne Kassenlade. Das Handy wiegt etwa so viel wie der Handscanner — und es ist schon da.

Dieser Stapel wird auch nicht einmal gekauft und dann vergessen. Das Finanzministerium ging bei der Einführung der Registrierkassenpflicht von einer Nutzungsdauer „zwischen 5 und 10 Jahren“ aus und rechnete mit sieben Jahren. Die deutsche Abschreibungstabelle setzt für Registrierkassen sechs Jahre an, und das EHI Retail Institute hat für 2026 ein durchschnittliches Alter der Kassen-Hardware im Handel von 5,9 Jahren erhoben. Drei unabhängige Quellen, alle bei sechs bis sieben Jahren — dann steht der Austausch an.

Einen CO₂-Wert je Kassengerät können wir nicht nennen, und wir wollen keinen erfinden: Für Kassen- und Zahlungshardware gibt es weder eine veröffentlichte Ökobilanz noch eine Umweltproduktdeklaration. Wir haben bei den Herstellern und in den EPD-Registern gesucht — der Normrahmen existiert, genutzt wird er in dieser Produktgruppe von niemandem. Nur zur Einordnung und ausdrücklich als Analogie: Hersteller weisen für einen vergleichbaren 24-Zoll-All-in-One-PC rund 290 bis 390 Kilogramm CO₂e über den Lebenszyklus aus, davon 55 bis 81 Prozent allein in der Herstellung.

Was dabei zählt, ist die Rechnung für den einzelnen Betrieb: ein Gerätestapel weniger, der angeschafft, nach sechs bis sieben Jahren getauscht und entsorgt wird. Dass das überhaupt etwas bringt, liegt weniger am Recycling als am Nichtkaufen — von den 62 Millionen Tonnen Elektroschrott, die 2022 weltweit anfielen, wurden laut den Vereinten Nationen nur 22,3 Prozent nachweislich fachgerecht gesammelt und verwertet. Ein Gerät, das nie gebaut wird, muss man auch nicht recyceln.

Wie viel Papier in einem Jahr zusammenkommt

Eine Kurzstudie des Energieinstituts der Wirtschaft im Auftrag der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer hat 2020 durchgerechnet, was die Belegerteilungspflicht an Papier kostet. Die Parameter liegen offen, du kannst sie auf deinen Betrieb umlegen:

  • Je Kassenbon rechnet die Studie mit 79,5 mm Breite, 20 cm Länge und 52 Gramm je Quadratmeter — das ergibt 0,83 Gramm Papier und 0,59 Gramm CO₂ je Beleg.
  • Seit der Pflicht zum QR-Code sind Belege eher länger; bei 25 cm wären es rund 1 Gramm. Wir rechnen unten mit der vorsichtigeren Zahl der Studie.
  • Für ganz Österreich kommt die Studie auf rund 3.330 Tonnen Thermopapier und 2.359 Tonnen CO₂ im Jahr.

Für einen Betrieb mit 200 Belegen am Tag und 300 Öffnungstagen sind das rund 50 Kilogramm Thermopapier, etwa 12 Kilometer Bonrolle und rund 35 Kilogramm CO₂ im Jahr. Bei 50 Belegen am Tag sind es gut 12 Kilogramm Papier. Wer den Beleg digital ausgibt, druckt davon nur noch, was tatsächlich verlangt wird.

Thermopapier pro Jahr0,83 g je Beleg, 300 Öffnungstage
50 Belege am Tag12,4 kg
100 Belege am Tag24,8 kg
200 Belege am Tag49,6 kg
500 Belege am Tag124,1 kg
Bei 200 Belegen am Tag sind das rund 12 Kilometer Bonrolle im Jahr.

Es gibt dazu einen Befund, den wir nicht erwartet hätten. Eine Ökobilanz, die ein Zahlungsdienstleister in Auftrag gegeben und ein externes Institut erstellt hat, hat eine Kartenzahlung im Geschäft in ihre Bestandteile zerlegt. Der größte Einzelposten ist dort nicht das Terminal und nicht die Karte, sondern der Belegdruck mit 42 Prozent — mehr als das Doppelte des Zahlungsterminals mit 20 Prozent. Das ist eine Auftragsstudie eines Marktteilnehmers, und wir nennen sie deshalb als solche. Ihre Methodik liegt offen, und ihre Richtung deckt sich mit allem anderen auf dieser Seite: Das Papier ist kein Nebenschauplatz.

Was wir hier bewusst nicht rechnen: eine Gegenüberstellung von Papierbeleg und elektronischem Beleg. Eine belastbare Ökobilanz, die beide Wege vollständig vergleicht, existiert nach unserer Recherche nicht — und die kursierenden Zahlen zum CO₂-Ausstoß einer E-Mail halten einer Prüfung nicht stand. Oben steht deshalb nur, was an Papier wegfällt, nicht, was der digitale Weg kostet.

Thermopapier ist dabei kein gewöhnliches Papier. Es enthält 0,5 bis 3 Prozent Farbentwickler und gehört deshalb nicht ins Altpapier. Das Abfall-Trenn-ABC des Umweltministeriums nennt „Thermo-Papier (z. B. Kassabons von Registrierkassen)“ ausdrücklich als nicht geeignet, die Stadt Wien führt „Kassenbon“ und „Kassazettel“ unter Restmüll. Der Grund laut Abfallberatung der Stadt Wien: Die Chemikalien „können sich, im Altpapier entsorgt, auf Recyclingprodukten und in der Umwelt wiederfinden.“

Der Farbentwickler Bisphenol A darf seit Anfang 2020 EU-weit nicht mehr in Konzentrationen ab 0,02 Gewichtsprozent in Thermopapier in Verkehr gebracht werden. Sein häufigster Ersatz, Bisphenol S, ist dagegen nicht beschränkt. Das österreichische Umweltbundesamt schreibt dazu, es gebe starke Hinweise, dass auch Bisphenol S und F ähnliche Auswirkungen haben, die genaue Evaluierung sei aber noch nicht abgeschlossen. Wir behaupten deshalb nicht, dass Thermopapier heute unbedenklich sei — und auch nicht, dass es gefährlich ist.

Der Papierbon ist in Österreich keine Pflicht

Das ist der Teil, der die meisten überrascht. Die Belegerteilungspflicht nach § 132a BAO verlangt einen Beleg — nicht Papier. Im Gesetzestext steht wörtlich: „Als Beleg gilt auch ein entsprechender elektronischer Beleg, welcher unmittelbar nach erfolgter Zahlung für den Zugriff durch den die Barzahlung Leistenden verfügbar ist.“ Das gilt seit Einführung der Belegerteilungspflicht 2016.

Bis 30. September 2026 gilt dabei eine Einschränkung: Der Beleg ist eine Bringschuld. Es genügt nicht, den Beleg nur am Bildschirm zu zeigen und abfotografieren zu lassen — er muss per E-Mail, Link, PDF oder Download tatsächlich übermittelt werden. Ab 1. Oktober 2026 reicht es, wenn die Kundschaft den Beleg vor Ort mit dem eigenen Gerät auslesen kann, also der QR-Code am Display. So steht es im Abgabenänderungsgesetz 2025.

Unverändert bleibt: Auf Verlangen der Kundschaft oder der Abgabenbehörde muss ein physischer Beleg ausgefolgt werden. Ein Bondrucker ist dafür optional. Für die seltenen Fälle genügt der normale Drucker, der in deinem Betrieb ohnehin schon steht. Wer es lieber eigens dafür hat, kauft optional einen Bondrucker und koppelt ihn mit Vono.

Rechtsstand 18.09.2026. § 132a BAO in der ab 1. Oktober 2026 geltenden Fassung (Abgabenänderungsgesetz 2025, BGBl. I Nr. 97/2025). Das ist keine Rechtsberatung — im Zweifel fragst du deine Steuerberatung.

Quellen

  • Sveriges Riksbank, Working Paper 431: Climate impact assessment of retail payment services (2024), Tabelle 13 und Abschnitt 3.6.2. Erschienen in Ecological Economics, 2026.
  • § 132a BAO im Rechtsinformationssystem des Bundes; Abgabenänderungsgesetz 2025, BGBl. I Nr. 97/2025.
  • Bundesministerium für Finanzen: Elektronischer Beleg und digitale Belegmitnahme.
  • Energieinstitut der Wirtschaft im Auftrag der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer: Abschätzung der Umweltbelastung durch CO₂-Emissionen im Zusammenhang mit der Belegerteilungspflicht (März 2020) — Papiergewicht und CO₂ je Beleg.
  • Bundesministerium, Abfall-Trenn-ABC, und Stadt Wien, Mist-ABC sowie 48er-Abfallberatung — Kassenbons gehören in den Restmüll.
  • Umweltbundesamt Österreich: Bisphenole — Beschränkung von Bisphenol A, offene Bewertung der Ersatzstoffe. Anteil der Farbentwickler: Umweltbundesamt Deutschland.
  • UNITAR und ITU: Global E-waste Monitor 2024, Bezugsjahr 2022.
  • Gerätegewichte aus den Datenblättern der Hersteller — Zahlungsterminals: Ingenico Move/5000 (320 g), Verifone V400m (370 g), PAX A920 (458 g). Kassenplatz: Elo EloPOS 15" (4,9 kg), HP Engage One Pro, AURES YUNO II, Posiflex XT-3815-G2, SUNMI T2s; Epson TM-T88VII (1,7 kg), Star TSP100IV (1,3 kg), BIXOLON SRP-330III (1,6 kg); Zebra DS2208 (162 g); Kundendisplays Epson DM-D110 mit Standfuß (0,65 kg) und Elo 1002L (0,88 kg).
  • Nutzungsdauer: Wirkungsorientierte Folgenabschätzung des Finanzministeriums zum Steuerreformgesetz 2015/2016 („zwischen 5 und 10 Jahren“, gerechnet mit 7); deutsche AfA-Tabelle AV, Position 6.14.7 Registrierkassen (6 Jahre); EHI Retail Institute, Checkout-Trends 2026 (Ø 5,9 Jahre).
  • Aufteilung einer Kartenzahlung im Geschäft (Belegdruck 42 %, Karte 34 %, Terminal 20 %): Accelerating the decarbonisation of payments, beauftragt von Worldline, Ökobilanzen von DDemain (2022), Szenario Belgien.
  • Analogiewerte zur CO₂-Einordnung aus den Umweltberichten der Hersteller: Apple iMac (M4) 346 kg CO₂e, HP EliteOne 840 G9 rund 308 kg (Europa), Dell 24 All-in-One 287 kg. Keine Messung für Kassenhardware.
FAQ

Häufige Fragen.

Muss ich in Österreich einen Papierbeleg ausdrucken?
Nein. § 132a BAO stellt den elektronischen Beleg dem Papierbeleg ausdrücklich gleich, und zwar seit 2016. Bis 30. September 2026 musst du ihn allerdings tatsächlich übermitteln — per E-Mail, Link oder PDF. Den Beleg nur am Bildschirm zu zeigen genügt bis dahin nicht. Ab 1. Oktober 2026 reicht es, wenn die Kundschaft ihn vor Ort mit dem eigenen Gerät auslesen kann.
Was ändert sich am 1. Oktober 2026?
Ab dann gilt ein Beleg auch dann als verfügbar, wenn du der Kundschaft die Möglichkeit gibst, ihn beim Bezahlen vor Ort mit dem eigenen Gerät auszulesen. In der Praxis heißt das: Der QR-Code am Display genügt. Grundlage ist das Abgabenänderungsgesetz 2025.
Was, wenn jemand trotzdem einen gedruckten Beleg will?
Dann bekommt er ihn. Das Recht darauf bleibt bestehen, und die Abgabenbehörde kann einen gedruckten Beleg ebenfalls verlangen. Ein Bondrucker ist dafür optional: Für die seltenen Fälle genügt der normale Drucker, der in deinem Betrieb schon steht. Und wenn du es lieber eigens dafür hast, kaufst du optional einen Bondrucker und koppelst ihn mit Vono.
Brauche ich für Kartenzahlung wirklich kein Terminal?
Nein. Die Karte wird per Tap-to-Pay direkt ans Smartphone gehalten, Apple Pay und Google Pay funktionieren genauso. Ein separates Kartenlesegerät, ein Kabel und eine monatliche Gerätemiete entfallen.
Und wenn mein Smartphone kaputtgeht — ist das nicht dasselbe Problem?
Der Unterschied ist, dass das Smartphone ohnehin da ist und ohnehin ersetzt wird. Vono führt kein zusätzliches Gerät in deinen Betrieb ein, das eigens hergestellt, geliefert, nach einigen Jahren getauscht und entsorgt werden muss.
Ist Vono damit ein Produkt, das der Umwelt gut tut?
Das behaupten wir bewusst nicht — dafür müssten wir den gesamten Lebensweg der Software, der Rechenzentren und der Geräte bilanzieren, und das haben wir nicht getan. Was wir sagen können, ist konkret und nachprüfbar: kein zusätzliches Kassenterminal, kein Bondrucker im Alltag, und Belege, die nur auf Wunsch gedruckt werden.
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