Die Registrierkasse für Kunsthandwerk.
Launch im Herbst 2026
Du verkaufst Keramik, Schmuck, Holz oder Textiles: im Atelier, am Kunsthandwerksmarkt, auf Messen. Jedes Stück ist ein Unikat, jede Woche ein anderer Ort. Vono läuft auf deinem Smartphone und fährt mit. Betrag eintippen, bar oder Karte, Beleg per QR-Code. Ohne Terminal, ohne Drucker, ohne Steckdose.
Ohne Netz am Marktplatz kassierst du bar weiter, die Belege werden nachsigniert. Jeder Beleg ist RKSV-konform, und deine Steuerberatung sieht die Umsätze in der Vono-Verwaltung (Web).
Demo ohne Zahlungsmittel · monatlich kündbar · Launch im Herbst 2026
Bar, Karte oder beides. Du entscheidest.
Vono zwingt dich nicht zur Kartenzahlung. Viele kleine Betriebe kassieren bewusst nur bar, und das funktioniert mit Vono genauso vollständig wie mit Karte.
Barzahlung: immer möglich
Du kannst ausschließlich bar kassieren, ganz ohne Kartenzahlung. Signierter Beleg, Tagesabschluss und Kassenbuch funktionieren genauso, und bar kassierst du sogar ohne Internet.
Kartenzahlung: optional
Nur wenn du willst: Dann nimmst du Karten per Tap-to-Pay direkt am Handy an, ohne Terminal. Du kannst sie jederzeit später aktivieren oder ganz weglassen.
Typische Situationen an der Kassa.
Unikat mit Preisschild
Eine Schale für 48 €. Du tippst den Betrag mit kurzer Beschreibung ein, die Kundin zahlt mit Karte an deinem Handy und scannt den QR-Code. Serienstücke mit festem Preis legst du als Kacheln an.
Kunsthandwerksmarkt ohne Netz
Auf dem Marktplatz teilen sich hundert Aussteller einen Sendemast. Barverkäufe laufen trotzdem: Vono speichert die Belege als Ausfallbelege und signiert sie nach. Für Kartenzahlungen brauchst du Verbindung, oft reicht ein kurzer Wechsel des Standorts.
Messe mit Kartenzahlern
Auf der Messe zahlt kaum jemand bar. Mit Tap-to-Pay hält der Kunde seine Karte an dein Smartphone, fertig. Du brauchst kein Terminal, das du für drei Messetage mieten und laden musst.
Auftragsarbeit mit Anzahlung
Ein Kunde bestellt ein Stück nach Maß und zahlt an. Du kassierst die Anzahlung als freien Betrag mit Beschreibung, bei Abholung den Rest. Beide Belege sind signiert und nachvollziehbar.
Diese Funktionen machen bei dir den Unterschied.
Kein Strom, keine Hardware
Dein Smartphone ist Kassa, Kartenterminal und Belegausgabe. Eine Powerbank für den Markttag, sonst nichts.
Barverkauf ohne Netz
Marktplatz, Festzelt, Halle: Barbelege werden gespeichert und nachsigniert, bis zu 48 Stunden.
Unikate und Serien
Unikate als freier Betrag mit Beschreibung, Serienstücke als Kacheln mit Preis und Steuersatz.
Karte ohne Terminal
Tap-to-Pay am Smartphone. Keine Terminalmiete, kein Gerät, das am Stand nass wird.
Steuersatz je Artikel
Kunstgegenstände und andere Waren mit ihrem jeweiligen Satz auf einem Beleg, welche Sätze gelten, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Zugang für die Steuerberatung
Lesender Zugang zur Vono-Verwaltung (Web) mit Belegen, Kassenbuch, BMD- und DATEV-Export.
Gutscheine verkaufen und einlösen
Wertgutschein in Sekunden erstellt, bar oder mit Karte kassiert, als PDF mit QR-Code und deinem Logo übergeben. Beim Einlösen scannst du den Code, das Restguthaben bleibt auf dem Gutschein.
Bondrucker per Bluetooth
Wer Papier braucht, koppelt den Epson TM-P20II per Bluetooth — auf Android und iOS. Auf Wunsch druckt Vono jeden Beleg automatisch, sobald er bezahlt ist.
Was sonst noch dabei ist.
- Online-Terminbuchung — eigener Kalender je Kassa unter seite.vono.at/dein-name, im Preis inklusive.
- Gutscheine — verkaufen, per QR-Code einlösen, das Restguthaben bleibt erhalten.
- Ausgaben-Belege — fotografieren oder per Mail weiterleiten, der Steuerberater holt sie sich selbst.
- Bluetooth-Bondrucker — Epson TM-P20II, Android und iOS, auf Wunsch druckt jeder Beleg automatisch.
- Eigenes Logo — auf Beleg-PDF und Beleg-Seite.
- Beleg parken — offen lassen und später weiterführen.
- Pfand — am Artikel hinterlegt, bei der Ausgabe mitgebucht, bei der Rücknahme ausgezahlt.
- Lagerbestand — zählt bei jedem Verkauf mit, Mail beim Meldestand.
- Offline kassieren — Barverkauf bis zu 48 Stunden ohne Internet.
- 16 Sprachen — jede Person im Team stellt die App auf ihre eigene um.
Registrierkassenpflicht für Kunsthandwerker:innen
Die Registrierkassenpflicht gilt ab 15.000 € Jahresumsatz, wenn davon mehr als 7.500 € bar eingehen. Kartenzahlungen zählen als bar. Viele Kunsthandwerker:innen starten nebenberuflich und liegen anfangs darunter.
Für Verkäufe im Freien, etwa an einem offenen Stand am Kunsthandwerksmarkt, gibt es die Kalte-Hände-Regelung mit einer Grenze von 45.000 € Jahresumsatz aus diesen Verkäufen. Innerhalb der Grenze entfallen Registrierkassen- und Belegpflicht. Verkäufe im Atelier, in einer Messehalle oder in einer schließbaren Hütte fallen nicht darunter. Was für dich gilt, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Die Belegerteilungspflicht gilt unabhängig davon für jede Barzahlung. Ob deine Stücke als Kunstgegenstände einem ermäßigten Steuersatz unterliegen, ist eine Frage an deine Steuerberatung, in Vono stellst du den Satz je Artikel ein.
Fragen aus deiner Branche.
Brauche ich als Kunsthandwerkerin eine Registrierkasse?
Funktioniert Vono am Markt ohne Netz und Strom?
Wie kassiere ich Unikate ohne Artikelliste?
Welchen Steuersatz stelle ich ein?
Was brauche ich für die Kartenzahlung?
Kann ich mit Vono Gutscheine verkaufen?
Kann ich einen Bondrucker anschließen?
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