Funktionen So geht’s Preis Branchen Steuerberater Neuigkeiten Weniger Papier FAQ

Belegerteilungspflicht: Was auf den Beleg muss.

Launch im Herbst 2026

Bei jeder Barzahlung bekommt die Kundschaft einen Beleg. Das gilt für jeden Betrieb in Österreich, unabhängig vom Umsatz und auch dann, wenn du keine Registrierkasse brauchst. Hier steht, welche Angaben auf den Beleg gehören, was sich am 1. Oktober 2026 beim digitalen Beleg ändert und wann trotzdem Papier nötig ist.

Wer einen Beleg ausstellen muss

Die Belegerteilungspflicht steht in § 132a der Bundesabgabenordnung und gilt seit 1. Jänner 2016. Sie trifft jeden Unternehmer, der Barzahlungen annimmt. Als Barzahlung zählt auch hier die Zahlung mit Karte, Handy oder Uhr vor Ort. Eine Umsatzgrenze gibt es nicht: Auch der kleinste Betrieb stellt bei einer Barzahlung einen Beleg aus.

Die Kundschaft muss den Beleg annehmen und bis außerhalb der Geschäftsräume mitnehmen. Ausnahmen gibt es nur dort, wo auch die Registrierkassenpflicht entfällt, etwa bei der Kalte-Hände-Regelung bis 45.000 € Jahresumsatz.

Pflichtangaben auf jedem Beleg

  • eindeutige Bezeichnung deines Unternehmens
  • fortlaufende Nummer, die den Beleg eindeutig kennzeichnet
  • Tag der Belegausstellung
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware oder Art und Umfang der Leistung
  • Betrag der Barzahlung

Kommt der Beleg aus einer Registrierkasse, müssen zusätzlich die Kassenidentifikationsnummer, die Uhrzeit, die Beträge getrennt nach Steuersätzen und ein maschinenlesbarer Code stehen, in der Praxis ein QR-Code. Er enthält die Signatur, mit der jeder den Beleg prüfen kann, etwa mit der Belegcheck-App des Finanzministeriums.

Vono druckt alle Pflichtangaben automatisch auf jeden Beleg, auch auf die PDF-Fassung und die Beleg-Seite. Dein Firmenname, deine Anschrift und deine UID oder Steuernummer kommen aus den Firmendaten in der Vono-Verwaltung (Web).

Digitaler Beleg statt Papier

Ein Beleg muss nicht aus Papier sein. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass auch ein elektronischer Beleg genügt, der unmittelbar nach der Zahlung für die Kundschaft verfügbar ist. Bis 30. September 2026 muss er dafür tatsächlich übermittelt werden, zum Beispiel per E-Mail, Link, PDF oder Download. Nur am Bildschirm zeigen reicht bis dahin nicht.

Ab 1. Oktober 2026 genügt es, wenn die Kundschaft den Beleg vor Ort mit dem eigenen Gerät auslesen kann, also den QR-Code am Display scannt. So steht es im Abgabenänderungsgesetz 2025. Unverändert bleibt: Verlangt die Kundschaft oder das Finanzamt einen Papierbeleg, musst du ihn ausfolgen.

Mit Vono gibst du den Beleg per QR-Code am Handy, per E-Mail, per WhatsApp oder über Teilen weiter. Wer Papier möchte, bekommt es über einen normalen Drucker oder optional über einen Bluetooth-Bondrucker. Warum weniger Papier auch der Umwelt hilft, steht auf der Seite Weniger Papier.

Wenn die Kassa ausfällt

Auch bei einem Ausfall bleibt die Belegpflicht bestehen. Ist nur die Signatur kurz nicht erreichbar, stellt die Kassa den Beleg mit dem Vermerk „Sicherheitseinrichtung ausgefallen“ aus. Fällt das Gerät selbst aus, schreibst du händische Belege und erfasst sie danach nach. Wie das genau geht, erklärt der Ratgeber Registrierkasse ausgefallen.

Was passiert ohne Beleg

Wer keinen Beleg ausstellt, begeht eine Finanzordnungswidrigkeit, die mit bis zu 5.000 € bestraft werden kann. Die Kundschaft selbst wird nicht bestraft, wenn sie den Beleg liegen lässt. Die Pflicht, ihn mitzunehmen, dient vor allem der Kontrolle bei einer Kassennachschau.

Das ist eine allgemeine Orientierung und keine Steuerberatung. Ob und ab wann du eine Registrierkasse brauchst, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung oder direkt beim Finanzamt.

Stand: 2026-09-26

FAQ

Häufige Fragen.

Brauche ich einen Beleg bei Überweisung auf Rechnung?
Nein, die Belegerteilungspflicht gilt für Barzahlungen einschließlich Kartenzahlung vor Ort. Wer auf Rechnung zahlt, bekommt die Rechnung, die dann den Rechnungsregeln des Umsatzsteuergesetzes folgt.
Muss ich den Beleg selbst aufbewahren?
Eine Durchschrift oder elektronische Kopie musst du sieben Jahre aufheben. Bei einer Registrierkasse erledigt das das Datenerfassungsprotokoll, in dem jeder Beleg gespeichert ist.
Darf ich die E-Mail-Adresse der Kundschaft speichern?
Für den Beleg brauchst du sie nur einmal. Vono verschickt den Beleg und speichert die Adresse danach nicht.
Gilt die Pflicht auch für kleine Beträge?
Ja. Es gibt keine Untergrenze. Auch für einen Kaffee um 3,20 € stellst du einen Beleg aus, ab 1. Oktober 2026 genügt dafür der QR-Code am Display.
Startklar in ca. 10 Minuten

Dein Handy ist schon da.
Die Kassa jetzt auch.

Kein Gerät kaufen, kein Techniker, kein Papierkram. Registrieren, Kassa anlegen und heute noch den ersten signierten Beleg ausstellen.

app.vono.at · Login mit Code per E-Mail, ganz ohne Passwort · Demo ohne Zahlungsmittel