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Registrierkasse für Kleinunternehmer: Pflicht oder nicht?

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Viele Selbstständige glauben, als Kleinunternehmer:in bräuchten sie keine Registrierkasse. Das stimmt nicht immer. Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer, die Registrierkassenpflicht hat eigene Grenzen. Hier steht, wie beides zusammenhängt, woran du erkennst, ob du eine Kassa brauchst, und was sie dich wirklich kostet.

Zwei Regeln, zwei Grenzen

Die Kleinunternehmerregelung befreit dich von der Umsatzsteuer. Seit 1. Jänner 2025 gilt sie bis zu einem Jahresumsatz von 55.000 € brutto. Überschreitest du die Grenze um höchstens 10 %, also bis 60.500 €, bleibt die Befreiung für das laufende Jahr noch bestehen.

Die Registrierkassenpflicht gilt ab einem Jahresumsatz von 15.000 € netto, wenn davon mehr als 7.500 € bar eingenommen werden. Kartenzahlungen vor Ort zählen als Barumsatz. Die beiden Regeln haben nichts miteinander zu tun: Wer von der Umsatzsteuer befreit ist, kann trotzdem registrierkassenpflichtig sein.

Drei Beispiele

  • Nachhilfe, 11.000 € im Jahr, meist bar: Kleinunternehmerin, keine Registrierkassenpflicht, weil die Umsatzgrenze von 15.000 € nicht erreicht ist.
  • Massage, 32.000 € im Jahr, 26.000 € davon bar oder mit Karte vor Ort: Kleinunternehmer und registrierkassenpflichtig. Eine Kassa ist nötig, Umsatzsteuer wird nicht verrechnet.
  • Grafik, 48.000 € im Jahr, alles per Überweisung: Kleinunternehmer, keine Registrierkassenpflicht, weil keine Barumsätze anfallen.

Liegst du über beiden Grenzen, brauchst du die Kassa ab dem vierten Monat nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem du die Grenzen überschritten hast. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber Registrierkassenpflicht.

Was am Beleg anders ist

Als Kleinunternehmer:in weist du keine Umsatzsteuer aus. Auf dem Beleg steht daher kein Steuerbetrag, alle Umsätze laufen zum Steuersatz 0 %. Alle anderen Pflichtangaben bleiben gleich: Firmenbezeichnung, fortlaufende Nummer, Datum, Menge und Bezeichnung, Betrag, bei einer Registrierkasse dazu Kassen-ID, Uhrzeit und QR-Code. Statt einer UID reicht die Steuernummer.

In Vono aktivierst du für deine Artikel nur den Steuersatz 0 %, dann erscheint auf dem Beleg kein Steuerausweis. Die Steuernummer trägst du in der Vono-Verwaltung (Web) bei den Firmendaten ein, wenn du keine UID hast.

Was die Kassa Kleinunternehmer kostet

Kleinunternehmer:innen können keine Vorsteuer abziehen. Für sie zählt deshalb der Bruttopreis. Bei Vono sind das 31,19 € im Monat, monatlich kündbar, oder 28,07 € im Monat im Jahrestarif, jeweils mit 20 % Umsatzsteuer. Ein Gerät musst du nicht kaufen, dein Handy ist die Kassa. Kartenzahlung folgt in Kürze, ohne Terminal und ohne Grundgebühr.

Eine ausführliche Übersicht aller Kostenposten und Fragen an Anbieter steht im Ratgeber Was kostet eine Registrierkasse?.

Wenn du wächst

Überschreitest du die Kleinunternehmergrenze, verrechnest du ab dann Umsatzsteuer. In der Kassa stellst du die Steuersätze deiner Artikel um, meist 20 %, 13 % oder 10 %. Die Kassa selbst bleibt dieselbe, Belege und Protokoll laufen ohne Unterbrechung weiter.

Das ist eine allgemeine Orientierung und keine Steuerberatung. Ob und ab wann du eine Registrierkasse brauchst, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung oder direkt beim Finanzamt.

Stand: 2026-09-26

FAQ

Häufige Fragen.

Gilt die Grenze von 15.000 € brutto oder netto?
Netto. Als Kleinunternehmer:in verrechnest du keine Umsatzsteuer, dein Umsatz ist also gleich dem Nettobetrag.
Brauche ich eine UID-Nummer für die Registrierkasse?
Nein. Für die Anmeldung der Kassa bei FinanzOnline und für den Beleg reicht die Steuernummer.
Ich bin nebenberuflich selbstständig. Gelten die Grenzen trotzdem?
Ja. Gezählt wird der Umsatz deines Betriebs, egal ob haupt- oder nebenberuflich.
Kann ich die Kassa freiwillig verwenden, auch wenn ich nicht muss?
Ja. Viele Kleinunternehmer:innen tun das, weil Belege, Kassenbuch und Tagesabschluss dann ohne Zettelwirtschaft vorliegen und die Steuerberatung direkt darauf zugreifen kann.
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