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Startbeleg, Monatsbeleg, Jahresbeleg: die RKSV einfach erklärt.

Launch im Herbst 2026

Neben den normalen Belegen für deine Kundschaft verlangt die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) ein paar besondere Belege. Sie beweisen, dass deine Kassa lückenlos und unverändert aufzeichnet. Hier steht, welche es gibt, wann sie entstehen und bei welchen du selbst etwas tun musst.

Worum es bei der RKSV geht

Jede Registrierkasse in Österreich braucht eine Sicherheitseinrichtung. Sie signiert jeden Beleg und verkettet ihn mit dem vorherigen. Dazu kommt ein Umsatzzähler, der alle Barumsätze aufsummiert, und das Datenerfassungsprotokoll, kurz DEP, in dem jeder Beleg gespeichert wird. Wird ein Beleg nachträglich verändert oder gelöscht, fällt das bei der Prüfung sofort auf.

Die Sonderbelege sind Kontrollpunkte in dieser Kette. Sie tragen keinen Umsatz, meist lauten sie auf 0,00 €, aber sie halten den Stand der Kassa zu einem bestimmten Zeitpunkt fest.

Startbeleg

Der Startbeleg ist der erste Beleg einer neuen Kassa, über 0,00 €. Er entsteht bei der Inbetriebnahme. Du musst ihn innerhalb einer Woche nach der Registrierung bei FinanzOnline mit der Belegcheck-App des Finanzministeriums prüfen. Die App scannt den QR-Code und meldet die Prüfung selbst an FinanzOnline.

Monatsbeleg

Am Ende jedes Monats wird der Stand des Umsatzzählers auf einem Monatsbeleg festgehalten. Prüfen musst du ihn nicht, er muss aber da sein. Hast du in einem Monat gar nicht kassiert, entsteht er trotzdem, als Nullbeleg.

Jahresbeleg

Der Monatsbeleg des Dezembers ist zugleich der Jahresbeleg. Ihn musst du bis 15. Februar des Folgejahres mit der Belegcheck-App prüfen, genau wie den Startbeleg. Hast du mehrere Kassen, prüfst du den Jahresbeleg jeder Kassa. Wurde die Belegcheck-App länger nicht benutzt, forderst du in FinanzOnline unter Eingaben → Registrierkassen einen neuen Authentifizierungscode an.

Nullbeleg

Ein Nullbeleg ist ein signierter Beleg über 0,00 €, den du jederzeit erstellen kannst. Er zeigt, dass Kassa und Signatur funktionieren. Bei einer Kassennachschau wird oft ein Nullbeleg verlangt, den der Prüfer dann scannt.

Schlussbeleg

Nimmst du eine Kassa außer Betrieb, weil du den Betrieb schließt oder die Kassa wechselst, entsteht ein Schlussbeleg. Danach wird die Kassa bei FinanzOnline abgemeldet. Das Datenerfassungsprotokoll bewahrst du sieben Jahre auf.

Was du selbst tun musst

  • Startbeleg innerhalb einer Woche mit der Belegcheck-App prüfen
  • Jahresbeleg bis 15. Februar prüfen, für jede Kassa
  • das Datenerfassungsprotokoll mindestens einmal im Quartal auf einem externen Medium sichern
  • Ausfälle der Kassa, die länger als 48 Stunden dauern, binnen einer Woche melden

Alles andere erledigt eine gute Kassa selbst. In Vono entstehen Start-, Monats-, Jahres- und Schlussbeleg automatisch. Am Monatsersten signiert Vono von selbst einen Nullbeleg, wenn im neuen Monat noch kein Beleg entstanden ist, damit Monats- und Jahresbeleg pünktlich vorliegen. Vor dem 15. Februar bekommst du eine Erinnerungs-Mail, und das Belegarchiv lädst du jederzeit in der Vono-Verwaltung (Web) herunter.

Was bei einem Ausfall der Signatur oder des Geräts zu tun ist, steht im Ratgeber Registrierkasse ausgefallen. Ob du überhaupt eine Registrierkasse brauchst, klärt der Ratgeber Registrierkassenpflicht.
Das ist eine allgemeine Orientierung und keine Steuerberatung. Ob und ab wann du eine Registrierkasse brauchst, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung oder direkt beim Finanzamt.

Stand: 2026-09-26

FAQ

Häufige Fragen.

Was passiert, wenn ich den Jahresbeleg zu spät prüfe?
Prüfe ihn so schnell wie möglich nach. Die Prüfung wird bei FinanzOnline vermerkt. Welche Folgen eine Verspätung im Einzelfall hat, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Ich habe die Kassa erst im Jänner angelegt. Brauche ich einen Jahresbeleg fürs Vorjahr?
Nein. Für das Vorjahr gibt es dann keinen Jahresbeleg, der Startbeleg genügt. Dein erster Jahresbeleg ist der vom Dezember dieses Jahres, du prüfst ihn bis 15. Februar des Folgejahres.
Wo finde ich die Belegcheck-App?
Die App „BMF Belegcheck“ gibt es kostenlos für Android und iOS. Für die Prüfung von Start- und Jahresbeleg meldest du dich einmal mit dem Authentifizierungscode aus FinanzOnline an.
Muss ich Monatsbelege ausdrucken?
Nein. Sie liegen im Datenerfassungsprotokoll und im Belegarchiv der Kassa. Ausdrucken musst du sie nicht.
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